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Kurzmitteilung zum Eigentumserwerb

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In der Jahresausgabe 2001 hat das Miami Metro Magazine in seinem South Florida Legal Guide Clemens W. Pauly als einen der Top 5 Einwanderungsanwälte in Süd Florida ausgezeichnet.

Krankenschwestern

Wer in den USA Eigentum erwerben möchte, oder es bereits getan hat, sollte sich über die Form des Eigentumserwerbs bewußt sein. Wenn mehr als ein Eigentümer eingetragen sind, beispielsweise Ehegatten, so kann die Rechtsfolge sein, daß das erworbene Miteigentum bei versterben eines der Miteigentümer an Dritte vererbt wird. In der Zwischenzeit, kann der überlebende Miteigentümer nicht ohne weiteres über das Eigentum verfügen, d.h. es beispielsweise ohne Zustimmung des oder der Erben nicht verkaufen oder beleihen.

Das Vorhandensein eines Testaments hilft in den meisten Fällen weiter, aber vorsicht vor handschriftlichen Testamenten! Diese werden in Florida und vielen anderen Staaten grundsätzlich nicht anerkannt! Zudem müssen ausländische Testamente in den USA erst einmal anerkannt werden, bevor diese Wirkung entfalten können.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, hier auszuhelfen und wir stellen gerne entsprechende Informationen zur Verfügung! Vereinbaren Sie eine Konsultation, oder senden Sie ein e-mail an PaulyLaw@aol.com.

Bitte beachten Sie auch, dass am 14.6.2004 zu diesem Thema in Köln eine Vortragsveranstaltung stattfinden wird. Nähere Informationen finden Sie unter dem link "Seminare".