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In der Jahresausgabe 2001 hat das Miami Metro Magazine in seinem South Florida Legal Guide Clemens W. Pauly als einen der Top 5 Einwanderungsanwälte in Süd Florida ausgezeichnet.

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Eine Kurzeinführung zum amerikanischen Einwanderungsrecht.

Ausländer (aliens) werden in der Terminologie des Einwanderungsrechts entweder als Einwanderer (immigrant), oder Nichteinwanderer (non-immigrant) bezeichnet, was dement- sprechend unterschiedliche Rechte und Pflichten mit sich bringt.

Alle Nichteinwanderer benötigen ein Visum, um sich in den USA aufhalten, oder sogar arbeiten zu dürfen. Die einzige Ausnahme ist das sogenannte visumsfreie Reisen für Touristen aus bestimmeten Ländern, sowie für temporäre Geschäftsreisende.

Alle Visa werden durch die amerikanischen Konsulate, üblicher- weise im Herkunftsland des Ausländers, vergeben, wobei manche Visumsarten zunächst einer Genehmigung durch die ameri- kanische Einwanderungsbehörde bedürfen.

Je nach Visumsart, ist es dem Ausländer dann erlaubt, in den USA zu studieren, forschen, sich an sportlichen Veranstaltungen zu beteiligen, als Angestellter zu arbeiten, oder sogar ein eigenes Unternehmen zu betreiben., wobei die Dauer dieser Erlaubnis stark variiert.

Einwanderer hingegen können sich ihr Leben lang in den USA aufhalten, arbeiten, oder nicht, und können, müssen aber nicht, auch die amerikanische Staatsbürgerschaft beantragen. Ein- wanderer erhalten eine permanent resident card, auch als "Greencard" bekannt.

Es ist wichtig, daß Einwanderer ihren Status nicht versehentlich verlieren, in dem sie ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, ohne vorher eine entsprechende Genehmigung zu erhalten, da ansonsten die "Greencard" auch wieder entzogen werden kann. Der Status des Einwanderers ist kein Recht sondern ein Privileg!

Detailliertere Informationen zu den verschiedenen Nichteinwan- derungskategorien, oder, wie man in die USA einwandert, finden Sie auf dieser webpage unter der Themenliste links, oder rufen Sie uns an oder schicken Sie uns ein e-mail mit Ihren Fragen.