Das O- und P-Visum,
1999 (auch veröffentlicht im
DAJV Newsletter 2/2000).
Das O-Visum
Das O-Visum ist bestimmt für
Wissenschaftler, Sportler, Schauspieler, Künstler sowie Geschäftsleute,
die auf ihren Gebieten über aussergewöhnliche Fähigkeiten verfügen.
Desweiteren erfasst das O-Visum Personen, die die o.g. Gruppen begleiten
oder ihnen assistieren. Schliesslich können auch Familienmitglieder der
genannten Personengruppen ein O-Visum erhalten.
Dementsprechend untergliedert sich das O-Visum
in 3 Kategorien:
(1) Das O-1 Visum
Ein O-1 Visum benötigen Wissenschaftler,
Geschäftsleute, Sportler und Künstler, die auf ihren Gebieten über
aussergewöhnliche Fähigkeiten verfügen und bereits besondere
Leistungen vorweisen können. Die Definition des Begriffs "aussergewöhnliche
Fähigkeiten" ist dabei von der Person des Antragstellers abhängig.
Es werden verschiedene Masstäbe angelegt:
Der strengste Masstabe gilt fuer
Wissenschaftler, Geschäftsleute und Sportler. Für das 0-1 Visum
qualifizieren sich nur diejenigen, die auf ihrem Fachgebiet zu den
Besten zählen, also bereits mit internationalen Auszeichnungen wie dem
Nobelpreis geehrt wurden oder vergleichbare internationale Anerkennung
erhalten haben.
Ein weniger strenger Masstab wird bei
Antragstellern mit aussergewöhnlichen Fähigkeiten im Bereich von Film
und Fernsehen angelegt. Fuer den Erhalt eines O-1 Visums genügt hier,
dass der Antragsteller eine Top-Position in der Film- und
Fernsehindustrie innehat wie beispielsweise die eines Direktors oder
Produzenten.
Am geringsten sind die Anforderungen bei
Küstlern. Der Begriff "Kunst" meint in diesem Zusammenhang
jede Art von Kreativität ohne auf Kunst im herkömmlichen Sinne sowie
auf visuelle, kulinarische und darstellende Kunst beschränkt zu sein.
Das O-1 Visum bezieht sich dabei nicht nur auf den Künstler im engeren
Sinne, sondern auch auf das übrige an dem Projekt mitwirkende
technische und kreative Personal wie beispielsweise auf Setdesigner,
Choreographen, Techniker usw..
Auch bei dieser Personengruppe müssen
die aussergewöhnlichen Fähigkeiten entweder durch internationale
Auszeichnungen wie dem "Emmy" oder dem "Grammy"
dokummentiert werden oder es müssen zumindest drei der folgenden
Voraussetzungen erfüllt sein: Dem Antragsteller muss eine
Führungsrolle bei namhaften Produktionen oder Events zukommen; er muss
nationale und internationale Anerkennung für seine Leistungen erhalten
haben in Form von Kritiken in Tageszeitungen, Handelsjournalen,
Magazinen und anderen Veroeffentlichungen; er muss eine leitende
Funktion in einer namhaften Organisation oder einem Unternehmen ausüben;
seine Tätigkeit muss ihm zu bedeutendem wirtschaftlichen Erfolg
verholfen haben.
(2) Das O-2 Visum
Ein O-2 Visum benötigen Personen, die
die O-1 Antragsteller begleiten oder bei ihrem Projekt assistieren
wollen. Um sich für die O-2 Kategorie zu qualifizieren, müssen
folgende vier Bedingungen erfüllt sein: (1) Der Antragsteller muss in
die USA kommen, um den O-1 Antragsteller bei seiner Arbeit zu
unterstützen; (2) Ihm muss dabei eine grundlegende Funktion zukommen;
(3) Er muss besondere Fertigkeiten und Erfahrung in der Zusammenarbeit
mit dem O-1 Antragsteller besitzen, so dass er nicht ohne weiteres durch
einen US-amerikanischen Arbeiter ersetzt werden kann; (4) Schliesslich
muss er seinen Wohnsitz im Ausland haben und darf nicht beabsichtigen
diesen aufzugeben.
(3) Das O-3 Visum
Ehegatten und Kinder der O-1,O-2
Antragsteller benötigen das sog. O-3 Visum.
Eine explizite zeitliche Begrenzung des
Visums existiert nicht. Der Aufenthalt ist idR für die Dauer des
Projektes bzw. Ereignisses gestattet, längstens jedoch für drei Jahre.
Das P-Visum
Das sog. P-Visum ist bestimmt fuer
Sportler, Künstler und Entertainer, die in Gruppen für eine begrenzte
Zeit in die USA einreisen wollen. Im Gegensatz zum O-Visum unterscheidet
man hier vier verschiedene Kategorien.
(1) Das P-1 Visum
Sportler, die entweder allein oder als
Mitglied eines Teams von internationalem Rang am Wettkampf teilnehmen
wollen, müssen das sog. P-1 Visum beantragen. Um sich für das P-1
Visum zu qualifizieren ist erforderlich, dass im ersten Fall das Team,
im zweiten Fall der Antragsteller selbst internationale Anerkennung
erhalten hat. Des weiteren müssen wenigstens zwei der folgenden
Voraussetzungen vorliegen:
Teilnahme mit der Nationalmannschaft an
einem internationalen Wettkampf; Teilnahme an einem Collegewettkampf als
Mitglied einer US- amerikanischen Collegemannschaft; eine Stellungnahme
eines Medienvertreters oder anerkannten Experten bezüglich des
internationalen Stellenwertes des antragstellenden Teams;
internationaler Rang des Antragstellers oder des antragstellenden Teams;
internationale Ehrungen und Auszeichnungen.
Darüber hinaus ist das P-1 Visum auch
für Entertainer bestimmt. Allerdings erhält der Antragsteller das
Visum nur dann, wenn er Entertainer von internationalem Format ist. Des
weiteren müssen
3/4 der Gruppenmitglieder für
wenigstens ein Jahr lang eine enge Beziehung zu der Gruppe gehabt haben
und müssen
Funktionen innehaben, die grundlegend für
die Aufführung
der Gruppe sind.
(2) Das P-2 Visum
Die P-2 Kategorie bezieht sich auf
Künstler und Entertainer, die einen Antrag auf Einreise im Rahmen eines
gegenseitigen Austauschprogramms zwischen einer ausländischen und einer
US-Organisation, welche einen zeitweisen Austausch von Künstlern und
Entertainern organisieren, stellen. Ausserdem ist erforderlich, dass die
Gruppe bereits durch internationale Auszeichnungen und Preise geehrt
worden ist.
(3) Das P-3 Visum
Die sog. P-3 Kategorie ist vorgesehen
für Künstler und Entertainer, die mit der Absicht in die USA kommen,
eine einzigartige kulturelle Aufführung zu präsentieren, sei es als
Volksstück, Musik- oder Theateraufführung. Es muss ihnen darum gehen,
die Entwicklung oder das Verständnis für ihre Kunst zu fördern.
Erforderlich ist zudem:
Erklärung eines anerkannten Experten,
der die aussergewöhnlichen Fähigkeiten der Gruppe bestätigt; Beweis
der Einzigartigkeit der kulturellen Aufführung durch Kritiken in
Zeitungen, Journalen und anderen Veröffentlichungen; Beweis, dass alle
Aufführungen und Darstellungen kulturell einmalige Ereignisse sein
werden.
(4) Das P-4 Visum
Familienmitglieder der P1-P3
Antragsteller müssen das sog. P-4 Visum beantragen.
Die Gültigkeit des Visums ist begrenzt
auf die Dauer der Aufführung bzw. des Ereignisses. Das Visum gilt
jedoch nie länger als ein Jahr.
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