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Das O- und P-Visum, 1999 (auch veröffentlicht im DAJV Newsletter 2/2000).

Das O-Visum

Das O-Visum ist bestimmt für Wissenschaftler, Sportler, Schauspieler, Künstler sowie Geschäftsleute, die auf ihren Gebieten über aussergewöhnliche Fähigkeiten verfügen. Desweiteren erfasst das O-Visum Personen, die die o.g. Gruppen begleiten oder ihnen assistieren. Schliesslich können auch Familienmitglieder der genannten Personengruppen ein O-Visum erhalten.

Dementsprechend untergliedert sich das O-Visum in 3 Kategorien:

(1) Das O-1 Visum

Ein O-1 Visum benötigen Wissenschaftler, Geschäftsleute, Sportler und Künstler, die auf ihren Gebieten über aussergewöhnliche Fähigkeiten verfügen und bereits besondere Leistungen vorweisen können. Die Definition des Begriffs "aussergewöhnliche Fähigkeiten" ist dabei von der Person des Antragstellers abhängig. Es werden verschiedene Masstäbe angelegt:

Der strengste Masstabe gilt fuer Wissenschaftler, Geschäftsleute und Sportler. Für das 0-1 Visum qualifizieren sich nur diejenigen, die auf ihrem Fachgebiet zu den Besten zählen, also bereits mit internationalen Auszeichnungen wie dem Nobelpreis geehrt wurden oder vergleichbare internationale Anerkennung erhalten haben.

Ein weniger strenger Masstab wird bei Antragstellern mit aussergewöhnlichen Fähigkeiten im Bereich von Film und Fernsehen angelegt. Fuer den Erhalt eines O-1 Visums genügt hier, dass der Antragsteller eine Top-Position in der Film- und Fernsehindustrie innehat wie beispielsweise die eines Direktors oder Produzenten.

Am geringsten sind die Anforderungen bei Küstlern. Der Begriff "Kunst" meint in diesem Zusammenhang jede Art von Kreativität ohne auf Kunst im herkömmlichen Sinne sowie auf visuelle, kulinarische und darstellende Kunst beschränkt zu sein. Das O-1 Visum bezieht sich dabei nicht nur auf den Künstler im engeren Sinne, sondern auch auf das übrige an dem Projekt mitwirkende technische und kreative Personal wie beispielsweise auf Setdesigner, Choreographen, Techniker usw..

Auch bei dieser Personengruppe müssen die aussergewöhnlichen Fähigkeiten entweder durch internationale Auszeichnungen wie dem "Emmy" oder dem "Grammy" dokummentiert werden oder es müssen zumindest drei der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: Dem Antragsteller muss eine Führungsrolle bei namhaften Produktionen oder Events zukommen; er muss nationale und internationale Anerkennung für seine Leistungen erhalten haben in Form von Kritiken in Tageszeitungen, Handelsjournalen, Magazinen und anderen Veroeffentlichungen; er muss eine leitende Funktion in einer namhaften Organisation oder einem Unternehmen ausüben; seine Tätigkeit muss ihm zu bedeutendem wirtschaftlichen Erfolg verholfen haben.

(2) Das O-2 Visum

Ein O-2 Visum benötigen Personen, die die O-1 Antragsteller begleiten oder bei ihrem Projekt assistieren wollen. Um sich für die O-2 Kategorie zu qualifizieren, müssen folgende vier Bedingungen erfüllt sein: (1) Der Antragsteller muss in die USA kommen, um den O-1 Antragsteller bei seiner Arbeit zu unterstützen; (2) Ihm muss dabei eine grundlegende Funktion zukommen; (3) Er muss besondere Fertigkeiten und Erfahrung in der Zusammenarbeit mit dem O-1 Antragsteller besitzen, so dass er nicht ohne weiteres durch einen US-amerikanischen Arbeiter ersetzt werden kann; (4) Schliesslich muss er seinen Wohnsitz im Ausland haben und darf nicht beabsichtigen diesen aufzugeben.

(3) Das O-3 Visum

Ehegatten und Kinder der O-1,O-2 Antragsteller benötigen das sog. O-3 Visum.

Eine explizite zeitliche Begrenzung des Visums existiert nicht. Der Aufenthalt ist idR für die Dauer des Projektes bzw. Ereignisses gestattet, längstens jedoch für drei Jahre.

Das P-Visum

Das sog. P-Visum ist bestimmt fuer Sportler, Künstler und Entertainer, die in Gruppen für eine begrenzte Zeit in die USA einreisen wollen. Im Gegensatz zum O-Visum unterscheidet man hier vier verschiedene Kategorien.

(1) Das P-1 Visum

Sportler, die entweder allein oder als Mitglied eines Teams von internationalem Rang am Wettkampf teilnehmen wollen, müssen das sog. P-1 Visum beantragen. Um sich für das P-1 Visum zu qualifizieren ist erforderlich, dass im ersten Fall das Team, im zweiten Fall der Antragsteller selbst internationale Anerkennung erhalten hat. Des weiteren müssen wenigstens zwei der folgenden Voraussetzungen vorliegen:

Teilnahme mit der Nationalmannschaft an einem internationalen Wettkampf; Teilnahme an einem Collegewettkampf als Mitglied einer US- amerikanischen Collegemannschaft; eine Stellungnahme eines Medienvertreters oder anerkannten Experten bezüglich des internationalen Stellenwertes des antragstellenden Teams; internationaler Rang des Antragstellers oder des antragstellenden Teams; internationale Ehrungen und Auszeichnungen.

Darüber hinaus ist das P-1 Visum auch für Entertainer bestimmt. Allerdings erhält der Antragsteller das Visum nur dann, wenn er Entertainer von internationalem Format ist. Des weiteren müssen 3/4 der Gruppenmitglieder für wenigstens ein Jahr lang eine enge Beziehung zu der Gruppe gehabt haben und müssen Funktionen innehaben, die grundlegend für die Aufführung der Gruppe sind.

(2) Das P-2 Visum

Die P-2 Kategorie bezieht sich auf Künstler und Entertainer, die einen Antrag auf Einreise im Rahmen eines gegenseitigen Austauschprogramms zwischen einer ausländischen und einer US-Organisation, welche einen zeitweisen Austausch von Künstlern und Entertainern organisieren, stellen. Ausserdem ist erforderlich, dass die Gruppe bereits durch internationale Auszeichnungen und Preise geehrt worden ist.

(3) Das P-3 Visum

Die sog. P-3 Kategorie ist vorgesehen für Künstler und Entertainer, die mit der Absicht in die USA kommen, eine einzigartige kulturelle Aufführung zu präsentieren, sei es als Volksstück, Musik- oder Theateraufführung. Es muss ihnen darum gehen, die Entwicklung oder das Verständnis für ihre Kunst zu fördern. Erforderlich ist zudem:

Erklärung eines anerkannten Experten, der die aussergewöhnlichen Fähigkeiten der Gruppe bestätigt; Beweis der Einzigartigkeit der kulturellen Aufführung durch Kritiken in Zeitungen, Journalen und anderen Veröffentlichungen; Beweis, dass alle Aufführungen und Darstellungen kulturell einmalige Ereignisse sein werden.

(4) Das P-4 Visum

Familienmitglieder der P1-P3 Antragsteller müssen das sog. P-4 Visum beantragen.

Die Gültigkeit des Visums ist begrenzt auf die Dauer der Aufführung bzw. des Ereignisses. Das Visum gilt jedoch nie länger als ein Jahr.