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Das H-1B - Visum

Von Oliver J. Langstadt, Esquire, und Dr. Michael Fromm, Rechtsreferendar

I. Die H-1B Visumskategorie

In den Vereinigten Staaten gibt es verschiedene Moeglichkeiten, Visa fuer sogenannte "Nonimmigrants", also Leute, die eine befristete Aufenthaltserlaubnis wuenschen, zu bekommen. Fuer auslaendische Unternehmer, Investoren, Manager und Fuehrungskraefte sind insbesondere die E- und L-Visumskategorien von Interesse. Daneben sollte aber auch die H-1B Visumskategorie nicht vergessen werden. Mit diesem Visum haben besonders spezialisierte Berufstraeger und Models der Kleidungsbranche die Moeglichkeit, sich im Ergebnis bis zu 6 Jahren in den Vereinigten Staaten aufzuhalten und ihrer beruflichen Taetigkeit bei einem amerikanischen Arbeitgeber nachzugehen. Diese Aufenthaltsgenehmigung gilt dann auch fuer enge Familienmitglieder.

II. Der Visumsbewerber

1. Spezialisierte Berufstraeger

Die erste Moeglichkeit, ein H-1B - Visum fuer die Vereinigten Staaten zu erhalten, setzt voraus, dass der Bewerber einer sogenannten "specialty occupation" nachgeht, was mit einer besonders spezialisierten Beschaeftigung uebersetzt werden kann. Diese spezialisierte Beschaeftigung wiederum erfordert, dass der Bewerber

a. in theoretischer und praktischer Hinsicht besondere berufliche Kenntnisse und Faehigkeiten besitzt und

b. mindestens einen akademischen Abschluss auf diesem Spezialgebiet bzw. eine einem akademischen Abschluss gleichwertige Berufserfahrung nachweisen kann, die er etwa durch eine verantwortliche Taetigkeit in fachlich spezialisierten Funktionen, die ueblicherweise einen akademischen Abschluss erfordern, erworben hat.

Die amerikanische Einwanderungsbehoerde ueberprueft die beruflichen Eignungen anhand festgelegter Regeln, die unbedingt vor Beantragung des Visums beachtet werden sollten.

2. Die amerikanische Arbeitsstelle

Ferner muss die von dem Bewerber zu besetzende Position in dem einstellenden amerikanischen Unternehmen diese besonderen Qualifikationen des Bewerbers erforderlich machen. Ein besonders qualifizierter Bewerber wird deshalb kein H-1B Visum erhalten, wenn er in den Vereinigten Staaten eine seiner Qualifikation nicht gerecht werdende Taetigkeit ausueben moechte. Setzt die Taetigkeit sogar eine besondere Genehmigung oder Berechtigung voraus (z.B. einen Gewerbeschein oder andere Berufslizenzen), so muss der auslaendische Bewerber diese ebenfalls besitzen.

In der Regel unterstellt werden die Spezialkenntnisse etwa bei Ingenieuren, Rechtsanwaelten, Architekten, (Hochschul-) Lehrern, Informatikern, Unternehmensberatern oder aehnlich gelagerten Berufen (wobei bei medizinischen Berufen besondere Anforderungen hinzukommen). Vorausgesetzt, das Prozedere der Antragstellung wird eingehalten und der Arbeitgeber, bzw. das Unternehmen, welches den Bewerber anstellen moechte, weist nach, dass auch die zu besetzende Position den Anforderungen an die spezialisierte Beschaeftigung gerecht wird, duerfte es selten Probleme geben, ein H-1B - Visum fuer den Spezialisten zu bekommen.

2. Models

Die andere Moeglichkeit, ein H-1B - Visum zu bekommen, besteht fuer Models der Kleidungs-branche, sofern sie einen hervorragenden Verdienst und besondere Begabung im Beruf nachweisen koennen. Dies gelingt dadurch, dass durch Medien oder auf andere Weise ein bestimmter nationaler oder internationaler Bekanntheitsgrad erreicht worden ist, alternativ aber auch dadurch, dass Engagements bei reputierten Unternehmen oder einfach hohe Einkuenfte vorgewiesen werden koennen. Auch hier gilt, dass der kuenftige Arbeitgeber die Models in ihrer Funktion als "Topmodels" anzustellen sucht und dieses Gesuch einen laengeren USA-Aufenthalt der Models gebietet.

III. Der amerikanische Arbeitgeber

Der Arbeitgeber bzw. das nach auslaendischen Spezialisten suchende Unternehmen spielen in diesem Zusammenhang eine erhebliche Rolle. Denn die Mitwirkung des sogenannten "employers" ist zwingende Voraussetzung im Antragsverfahren, welches zur Bewilligung des H-1B - Visums fuehrt. In Betracht kommt hierbei nur ein U.S.-amerikanischer Arbeitgeber, der in den Vereinigten Staaten mit eigener Steuernummer registriert ist.

Zusammen mit dem Arbeitsministerium (Department of Labor) muessen die Arbeitsbedingungen (Labor Condition Application) festgelegt werden, die bestaetigen, dass der kuenftige H-1B - Arbeitnehmer entsprechend seiner Qualifikation bezahlt wird und auch das Arbeitsumfeld in dieser Hinsicht gepraegt ist. Danach erst beginnt das Antragsverfahren vor dem INS, in dem der Arbeitgeber wiederum die Begruendung eines Arbeitsverhaeltnisses von be-sonderer Qualifikation nachweisen muss. Die richtige Beratung des Arbeitgebers hat somit in der Anfangsphase nahezu groessere Bedeutung als die Beratung des kuenftigen H-1B - Arbeit-nehmers.

IV. Schlussbemerkung

Wichtig zu wissen ist schliesslich auch, dass die Zahl der jaehrlich vergebenen H-1B - Visa auf 115.000 beschraenkt ist. Daher sollte man seine Chancen auf das Visum nicht dadurch verspielen, dass man sich aufgrund von Formfehlern wieder in das Ende der Reihe der Bewerber einreihen muss. Zudem muss erneut daran erinnert werden, dass andere Visumskategorien besser fuer den jeweiligen Interessenten geeignet sein koennten (diesbezueglich verweisen wir auf die Artikel zum L-1 und E-2 Visum, die bereits in vorangegangenen Ausgaben dieses Magazins erschienen sind). Man sollte es daher nicht versaeumen, bei der Einzelfallbeurteilung einen auf Einwanderungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren.