Das H-1B - Visum
Von Oliver J. Langstadt, Esquire, und
Dr. Michael Fromm, Rechtsreferendar
I. Die H-1B
Visumskategorie
In den Vereinigten Staaten gibt es
verschiedene Moeglichkeiten, Visa fuer sogenannte "Nonimmigrants",
also Leute, die eine befristete Aufenthaltserlaubnis wuenschen, zu
bekommen. Fuer auslaendische Unternehmer, Investoren, Manager und
Fuehrungskraefte sind insbesondere die E- und L-Visumskategorien von
Interesse. Daneben sollte aber auch die H-1B Visumskategorie nicht
vergessen werden. Mit diesem Visum haben besonders spezialisierte
Berufstraeger und Models der Kleidungsbranche die Moeglichkeit, sich im
Ergebnis bis zu 6 Jahren in den Vereinigten Staaten aufzuhalten und
ihrer beruflichen Taetigkeit bei einem amerikanischen Arbeitgeber
nachzugehen. Diese Aufenthaltsgenehmigung gilt dann auch fuer enge
Familienmitglieder.
II. Der
Visumsbewerber
1. Spezialisierte Berufstraeger
Die erste Moeglichkeit, ein H-1B - Visum
fuer die Vereinigten Staaten zu erhalten, setzt voraus, dass der
Bewerber einer sogenannten "specialty occupation" nachgeht,
was mit einer besonders spezialisierten Beschaeftigung uebersetzt werden
kann. Diese spezialisierte Beschaeftigung wiederum erfordert, dass der
Bewerber
a. in theoretischer und praktischer
Hinsicht besondere berufliche Kenntnisse und Faehigkeiten besitzt und
b. mindestens einen akademischen
Abschluss auf diesem Spezialgebiet bzw. eine einem akademischen
Abschluss gleichwertige Berufserfahrung nachweisen kann, die er etwa
durch eine verantwortliche Taetigkeit in fachlich spezialisierten
Funktionen, die ueblicherweise einen akademischen Abschluss erfordern,
erworben hat.
Die amerikanische Einwanderungsbehoerde
ueberprueft die beruflichen Eignungen anhand festgelegter Regeln, die
unbedingt vor Beantragung des Visums beachtet werden sollten.
2. Die amerikanische Arbeitsstelle
Ferner muss die von dem Bewerber zu
besetzende Position in dem einstellenden amerikanischen Unternehmen
diese besonderen Qualifikationen des Bewerbers erforderlich machen. Ein
besonders qualifizierter Bewerber wird deshalb kein H-1B Visum erhalten,
wenn er in den Vereinigten Staaten eine seiner Qualifikation nicht
gerecht werdende Taetigkeit ausueben moechte. Setzt die Taetigkeit sogar
eine besondere Genehmigung oder Berechtigung voraus (z.B. einen
Gewerbeschein oder andere Berufslizenzen), so muss der auslaendische
Bewerber diese ebenfalls besitzen.
In der Regel unterstellt werden die
Spezialkenntnisse etwa bei Ingenieuren, Rechtsanwaelten, Architekten, (Hochschul-)
Lehrern, Informatikern, Unternehmensberatern oder aehnlich gelagerten
Berufen (wobei bei medizinischen Berufen besondere Anforderungen
hinzukommen). Vorausgesetzt, das Prozedere der Antragstellung wird
eingehalten und der Arbeitgeber, bzw. das Unternehmen, welches den
Bewerber anstellen moechte, weist nach, dass auch die zu besetzende
Position den Anforderungen an die spezialisierte Beschaeftigung gerecht
wird, duerfte es selten Probleme geben, ein H-1B - Visum fuer den
Spezialisten zu bekommen.
2. Models
Die andere Moeglichkeit, ein H-1B - Visum
zu bekommen, besteht fuer Models der Kleidungs-branche, sofern sie einen
hervorragenden Verdienst und besondere Begabung im Beruf nachweisen
koennen. Dies gelingt dadurch, dass durch Medien oder auf andere Weise
ein bestimmter nationaler oder internationaler Bekanntheitsgrad erreicht
worden ist, alternativ aber auch dadurch, dass Engagements bei
reputierten Unternehmen oder einfach hohe Einkuenfte vorgewiesen werden
koennen. Auch hier gilt, dass der kuenftige Arbeitgeber die Models in
ihrer Funktion als "Topmodels" anzustellen sucht und dieses
Gesuch einen laengeren USA-Aufenthalt der Models gebietet.
III. Der
amerikanische Arbeitgeber
Der Arbeitgeber bzw. das nach
auslaendischen Spezialisten suchende Unternehmen spielen in diesem
Zusammenhang eine erhebliche Rolle. Denn die Mitwirkung des sogenannten
"employers" ist zwingende Voraussetzung im Antragsverfahren,
welches zur Bewilligung des H-1B - Visums fuehrt. In Betracht kommt
hierbei nur ein U.S.-amerikanischer Arbeitgeber, der in den Vereinigten
Staaten mit eigener Steuernummer registriert ist.
Zusammen mit dem Arbeitsministerium
(Department of Labor) muessen die Arbeitsbedingungen (Labor Condition
Application) festgelegt werden, die bestaetigen, dass der kuenftige H-1B
- Arbeitnehmer entsprechend seiner Qualifikation bezahlt wird und auch
das Arbeitsumfeld in dieser Hinsicht gepraegt ist. Danach erst beginnt
das Antragsverfahren vor dem INS, in dem der Arbeitgeber wiederum die
Begruendung eines Arbeitsverhaeltnisses von be-sonderer Qualifikation
nachweisen muss. Die richtige Beratung des Arbeitgebers hat somit in der
Anfangsphase nahezu groessere Bedeutung als die Beratung des kuenftigen
H-1B - Arbeit-nehmers.
IV. Schlussbemerkung
Wichtig zu wissen ist schliesslich auch,
dass die Zahl der jaehrlich vergebenen H-1B - Visa auf 115.000
beschraenkt ist. Daher sollte man seine Chancen auf das Visum nicht
dadurch verspielen, dass man sich aufgrund von Formfehlern wieder in das
Ende der Reihe der Bewerber einreihen muss. Zudem muss erneut daran
erinnert werden, dass andere Visumskategorien besser fuer den jeweiligen
Interessenten geeignet sein koennten (diesbezueglich verweisen wir auf
die Artikel zum L-1 und E-2 Visum, die bereits in vorangegangenen
Ausgaben dieses Magazins erschienen sind). Man sollte es daher nicht
versaeumen, bei der Einzelfallbeurteilung einen auf Einwanderungsrecht
spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren.
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